Jeder Pflegebedürftige hat einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125,00 € monatlich. Diese Leistung der Pflegekassen gibt es nur als Sachleistung, kann also nicht als zusätzliches Pflegegeld privat ausgezahlt werden. Wer also von dieser Leistung profitieren möchte, muss ambulante Leistungen in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Leistungen bieten wir bei Ihnen zu Hause zu Ihrer Unterstützung und Entlastung an:
Hierzu gehören Leistungen wie:
– Das Aufräumen und Reinigen der Wohnung als Unterhaltsreinigung
– Vor- und Zubereiten der Mahlzeiten, Mahlzeiten kochen; ggf. warme Mahlzeiten durch „Essen auf Räder“ oder anderweitig organisieren
– Einkäufe/Besorgungen
– Pflege der Wäsche und Kleidung
– Beheizen der Wohnung (inkl. Heizmaterial besorgen/entsorgen)