Alle Besucher (sowie Dritte, die in unserer Einrichtung eine Tätigkeit der körpernahen Dienstleistung erbringen), müssen grundsätzlich unabhängig vom Impfstatus aktuell negativ getestet sein.
D. h., der Zutritt ist nur dann möglich, wenn der Besucher ein negatives Testergebnis (PoC-Antigen-Schnelltest) vorweisen kann, was nicht älter als 24 Stunden oder ein negatives Testergebnis (PcR), was nicht älter als 48 Stunden ist. Von der Testpflicht ausgeschlossen sind Kinder unter 3 Jahren.
Gerne bieten wir den Besuchern sowie den Personen, die die Einrichtung betreten wollen, die Durchführung eines PoC-Antigen-Schnelltests an, um den Besuch bei Bewohnern zu ermöglichen.
Weitere Testmöglichkeiten in der näheren Umgebung sind möglich bei:
- Schünemann Apotheke in Barßel und Ramsloh, Termine online unter www.schuenemann-apo.de (Telefon 04499 92500)
Die Abstands- und Hygieneregeln, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen sind weiterhin zu beachten!
Die Kontaktdaten der BesucherInnen sind auch weiterhin zu erheben und zu dokumentieren. Bei Einritt in unsere Einrichtung muss nach wie vor von jeder Person/jedem Haushalt der Kontaktbogen ausgefüllt werden!
Folgende Punkte gelten weiterhin:
Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen
Es muss eine FFP2-Maske in der gesamten Einrichtung getragen werden
Kontakte zu anderen BewohnerInnen sind nicht gestattet
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist in der gesamten Einrichtung einzuhalten
Spaziergänge mit den BewohnerInnen dürfen nur draußen stattfinden
Die Einhaltung der Masken- und Testnachweispflicht erfolgt durch stichprobenhafte Kontrollen. Personen, die ihren Testnachweispflichten und Maskenpflichten nicht nachkommen, müssen die Einrichtung verlassen.