Neue Informationen für die Angehörigen und Besucher in unserer Einrichtung
Wichtiger Hinweis für die Angehörigen unserer BewohnerInnen!
Neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2
(Stand: 29.03.2021)
Hier die wichtigsten Informationen:
Der Besuch von Bewohner*innen und das Betreten durch Dritte zur erweiterten Grundversorgung, zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu anderen Zwecken ist anzumelden. Andernfalls kann die Einrichtungsleitung den Besuch/das Betreten untersagen. Übersteigt die aktuelle Inzidenzzahl 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche im Landkreis Cloppenburg – was derzeit der Fall ist –, so sind alle Besucher*innen und Personen, die die Einrichtung betreten, durch die Einrichtung mittels PoC-Antigen-Schnelltest abzustreichen. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn der Besucher ein negatives Testergebnis vorweisen kann.
Das St. Michaelstift bietet den Besucher*innen Testungen im Hause zu von der Einrichtung festgelegten Zeiten an. Eine Testung außerhalb dieser Zeiten ist grundsätzlich nicht möglich. Besucher*innen und ggfs. Dienstleister müssen sich zu diesen Testungen im Vorfeld anmelden, um einen Termin zu vereinbaren.
Achtung!
Neue Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 29.03.2021: Das Ergebnis des PoC-Antigen-Schnelltests darf zu Beginn des Besuchs nicht älter als 24 Stunden sein!
Pro Bewohner werden maximal drei Tests wöchentlich angeboten.
Die Termine für die Testungen sind:
Jeden Montag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Jeden Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Jeden Freitag von 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Die Besuchszeiten sind wieder wie gewohnt:
Montag - Freitag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Montag - Freitag von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Sonntag geschlossen
Sie melden sich an dem Eingang an der Bollinger Straße und füllen dort das bekannte Formular aus.
Folgende Punkte gelten weiterhin:
Beim Betreten und Verlassen der Einrichtung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Es muss ein Mund-Nasen-Schutz ggf. eine FFP2-Maske getragen werden.
Kontakte zu anderen BewohnerInnen sind nicht gestattet.
Der Mindestabstand von 1,5 Meter ist in der gesamten Einrichtung einzuhalten.
Spaziergänge mit den BewohnerInnen dürfen nur draußen stattfinden.